Kleines Lexikon zu spanischen Rechtsbegriffen rund um Immobilien:

Actos jurídicos documentados:

Die  A.J.D. Ist eine Steuer auf bestimmte notariell verbriefte Vorgänge. Man kann sie auch als Stempelsteuer oder Urkundssteuer bezeichnen.

Adosado:

Das adosado beschreibt oft ein Reihenhaus. Mit adosado kann aber auch eine Doppelhaushälfte bezeichnet werden. Dann wird zumeist richtig von pareado gesprochen.

Agencia tributaria:

Die Agencia Tributaria oder auch Hacienda ist das spanische Finanzamt. Als Hacienda werden in Lateinamerika oder auch im südlichen Spanien große Landsitze bezeichnet.

Alquiler:

Der alquiler / arrendamiento ist die Miete. Ein contrato de alquiler / arrendamiento somit ein Mietvertrag.

Anotacion:

Die anotacion ist eine zeitlich befristete Art der Vormerkung auf Grundlage eines behördlichen oder gerichtlichen (Zwangs-) Aktes. Sie stellt zumeist eine Belastung für die Liegenschaft dar.

Asiento:

Der asiento ist eine zeitlich befristete Vormerkung im grundbruchrechtlichen Sinn. Der asiento sichert während einer bestimmten Frist den Rechtserwerb da eine Urkunde mit eingetragenem asiento allen später vorgelegten im Rang vorgeht.

Casa:

Das Haus.

Catastro:

Das catastro ist das spanische Katasteramt und der lange Arm der spanischen Finanzverwaltung.

Compra:

Die compra ist der Kauf. Das Vertragsverhältnis wird meist als contrato de compra-ventra bezeichnet  (Kauf-Verkaufs – Vertrag).

Contrato privado:

Der Privatvertrag ist der wohl wichtigste Teil einer Immobilientransaktion. Mit dem Privatvertrag werden Rechte und Pflichten des Käufers und Verkäufers fixiert. Er ist in Spanien  im Gegensatz zu Deutschland wirksam und gerichtlich durchsetzbar auch wenn er nicht notariell beurkundet wurde. Es gibt verschiedene Arten von Privatverträgen (compra-venta, arras, opcion, promesa) die alle -je nach Sachverhalt- einen bestimmten Zweck erfüllen.

Cuerpo cierto:

Der cuerpo cierto ist ein Rechtsbegriff welcher einen „bestimmten Körper“ beschreibt. Bedeutet, dass ein bestimmtes und genau beschriebenes Grundstück „wie gesehen“ verkauft wird. Man kauft und zahlt wie gesehen und nicht wie beschrieben oder nach Quadratmetern.

Declaracion de obra:

Mit der declaracion de obra wird eine bereits bestehende oder sich in Planung befindliche Immobilie im Grundbuch eingetragen.

Derecho de habitacion:

Ein unpfändbares Wohnrecht.

Embargo:

Das embargo oder embargo preventivo ist eine Zwangslast im Grundbuch. Es kann sich um ein Zwangshypothek oder einen Arrest oder eine andere Zwangslast handeln.

Escritura oder auch escritura pública:

Escritura bedeutet die Niederschrift oder auch Schrift. Im Rechtsverkehr wird das Wort Escritura oder escritura publica für notarielle Urkunde verwandt. Es kann sich dabei um jegliche Art von Urkunde handeln. Bei einem Kauf einer Liegenschaft in Spanien wird mit escritura publica de comnpraventa der notarielle Kaufvertrag des Grundstücks beschrieben. Der notarielle Kaufvertrag steht im spanischen Rechtsverkehr mit dem Titel gleich. Mit der Unterschrift unter die Escritura werden sie Eigentümer der Spanien - Immobilie. 

Finca:

Die finca ist ein Grundstück. Im Grundbuchrecht beschreibt das Wort finca die Liegenschaft im Grundbuchamt. Zumeist wird das Wort auch als landwirtschaftlich genutzte Fläche oder Bauernhof verwandt. 

Impuesto:

Allgemeiner Begriff für Steuer.

Impuesto sobre bienes inmuebles:

Die I.B.I. ist die jährlich fällig werdende Grundsteuer auf Liegenschaften.

Impuesto sobre transmisiones patrimoniales:

Die I.T.P. wird ist die bei Erwerbsvorgängen zu zahlende Steuer. Bei einen Grunderwerb also die die  Grunderwerbssteuer.

Impuesto sobre valor anadido:

Die I.V.A. ist die spanische Mehrwertsteuer.

Legalizacion:

Die legalizacion bedeutet Legalisierung. Als Legalisierung wird gemein hin die  Eintragung eines bestehenden Gebäudes in das Grundbuch nach Eintritt des Bestandsschutzes bezeichnet. Wobei diese Wortwahl zweideutig und ungenau ist, da der Grundbucheintrag die Immobilie nicht „legal macht“. Mit Legalisierung wird auch die baurechtliche Legalisierung oder Nachgenehmigung einer bestehenden Immobilie auf baurechtlicher Ebene bezeichnet.

Ley de propiedad horizontal:

Im ley de propiedad horizontal, dem spanischen Wohnungseigentumsgesetz sind die Rechte und Pflichten in Bezug auf Eigentumswohnungen beschrieben. Das  Wohnungseigentumsgesetz beschreibt Aufgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft (comunidad de propietarios), der Versammlung (Junta de propietrios), des Präsidenten (presidente de la comunidad), der Verwaltung (administracion de la comunidad) oder legt Kosten (gastos) fest. Die estatutos – Statuten der Gemeinschaft werden meist bei deren Gründung festgelegt.

N.I.E.:

Die NN.II.EE. oder auch número de identificación de extranjeros ist die  Ausländeridentifikationsnummer. Diese wird EU - Ausländer auf Antrag erteilt. Die NIE  ist Voraussetzungen jeglicher (Geschäfts-) Tätigkeit in Spanien.

N.I.F.:

Die NN.II.FF. oder auch  número de identificación fiscal ist die spanische Steuernummer. Dies erteilt des Finanzamt. Sie ist bei Ausländern mit der N.I.E identisch.

Nota simple:

Die nota simple ist ein Auszug aus dem Grundbuchamt (Grundbuchauszug). Es beschreibt die aktuell registrierte Situation einer Liegenschaft was das Eigentum und die Lasten angeht.

Número de finca:

Die Numero de finca ist die im Grundbuch verwendete Grundstücksnummer einer Liegenschaft im Zuständigkeitsbereich des Grundbuchamtes. 

Parcela:

Als parcela (Parzelle) wird ein Grundstück oder Grundstücksteil beschrieben. Zumeist findet man das Wort im Kataster. Dort beschreibt es eine nach Nummern geordnete Grundstück / Flurstück in einem Polygon.

Permiso de obra:

Die permiso de obra ist eine Baugenehmigung. Baugenehmigungen sind nicht nur für Neubauten sonder auch für Umbauten oder kleinere Renovierungen zu beantragen. Sie gibt es je nach Vorhaben in der Form von permiso de obra mayor, permiso de obra menor und permiso de obra menor simple. Ihre Beantragung und Erteilung ist stets mit Steuern (Impuestos) und Abgaben (Tasas) verbunden.

Piso:

Die Wohnung. Findet sich in der Beschreibung einer Wohnungsanzeige piso duplex oder piso triplex hat die Wohnung mehrerer Stockwerke (duplex = zwei, triplex [eher selten] = drei). Ist die Wohnung im Dachgeschoss spricht man von atico, ist sie im Erdgeschoss von planta baja. Ein in Deutschland eher nicht vorkommenden Begriff ist das Zwischengeschoss der entre suelo. Dies ist das Stockwerk zwischen dem Erdgeschoss und ersten Stock.

Plusvalía:

Als plusvalia oder auch dem Mehrwert wird eine gemeindliche Steuer auf den  Wertzuwachs des Grundstücks bezeichnet. Die Wertzuwachssteuer wird beim Verkauf oder der Vererbung der Liegenschaft fällig.

Poligono:

Der poligono (Polygon) ist eine Grundstückseinheit oder ein Nummerierungsgebiet. In Deutschland vergleichbar mit der Flur oder der Gemarkung

Referencia catastral:

Die referencia catastaral ist die vom Katasteramt verwendete Nummer einer Liegenschaft. Diese Nummer hat nichts mit der Grundstücksnummer des Grundbuchamtes zu tun.

Registro de la Propiedad:

Das Grundbuchamt. Dort werden Escritura also die spanischen notariellen Erwerbsurkunden registriert. Eintragungen im spanischen Grundbuch sind, was einen Grundrückkauf betrifft, deklaratorischer Natur.

Servidumbre:

Mit servidumbre werden Dienstbankeiten (Wegerecht / Kabellrecht / Leitungsrecht Wasserrecht / Baulasten) beschrieben. Es bindet und berechtigt den jeweilige Eigentümer des Grundstückes.

Solar:

Baugrundstück innerhalb eines Baugebietes.

Subasta inmobiliaria:

Eine subasta beschreibt allgemein eine Versteigerung. Auch wird die Zwangsversteigerung als subasta bezeichnet. Eine subasta inmobiliaria ist somit eine Immobilienzwangsversteigerung. (Mehr Informationen zu Versteigerungen finden Sie hier.)

Suelo urbanizable:

Land welches unter Auflagen bebaut werden kann oder könnte. Es ist mit dem deutschen Begriff Bauerwartungsland vergleichbar.

Tasa:

Die tasas sind Gebühren oder Abgaben die neben den Steuern (impuestos) für bestimmte hoheitliche Aufgaben oder Erledigungen abgeführt werden.

Urbanización:

Die urbanización ist eine Siedlung oder Siedlungsgebiet. Es steht entweder unter staatlicher oder privater Verwaltung. Nicht jede Urbanisation ist legal oder erschlossen. 

Usufructo:

Der usu-fructo ist mit dem deutschen Nießbrauch vergleichbar. Der usufructo kann zeitlich beschränkt oder auf Lebenszeit eingeräumt werden. Der Nießbrauch ist pfändbar.

Venta:

Die venta ist der Verkauf einer Sache oder eines Rechts.

Vivienda:

Das Wort vivienda beschreibt allgemein Wohnraum. Gewerblich genutzter Raum oder Nebengebäude werden zumeist bezeichnet als local oder local comercial = Lokal, almazen = Lager, garage = Garage, oficina = Büro.

Zona rústica:

Die zona rustica ist der in Deutschland unbebaute Außenbereich. In Spanien kann in der zona rustica unter bestimmten Auflagen gebaut werden. Großes Problem im Außenbereich sind in Spanien die vielerorts bestehenden Schwarzbauten oder illegalen Anbauten.

Zona urbana:

Die zona urbana ist ein Baugebiet oder bebaubares Gebiet einer Gemeinde.