Kaufnebenkosten

Nebenkosten beim Immobilienkauf auf Mallorca

Bestand und Neubau getrennt gerechnet – bevor die Anzahlung fließt.

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Ein Immobilienkauf auf Mallorca scheitert selten am Notartermin. Er wird teuer oder riskant, wenn die Nebenkosten und die steuerliche Einordnung vorher niemand sauber gerechnet hat. Diese Seite ordnet die typischen Kaufnebenkosten für deutschsprachige Käufer – Bestand und Neubau getrennt, mit Rechenbeispielen.

Die Angaben gelten für die Balearen, Stand September 2026. Es handelt sich um eine Orientierung, nicht um eine Steuererklärung und nicht um eine Zusage für Ihren Einzelfall.

Zuerst die Weiche: Bestand oder Neubau

Bestand (Weiterverkauf)Neubau / Erstverkauf durch Bauträger
HauptsteuerGrunderwerbsteuer ITP, gestaffelt 8–13 %Mehrwertsteuer IVA i. d. R. 10 % auf Wohnraum
Stempelsteuer AJDnicht zusätzlich zur ITPi. d. R. 1,5 %, ab 1.000.000 € Kaufpreis oft 2 %
Grobe Planungssumme Steuernoft 8–12 % je nach Preisoft ca. 11,5–12 %
Plus GebührenNotar, Grundbuch, Anwalt, NIE, Kontodieselben Gebühren

ITP und der variable AJD-Satz fallen bei demselben Kaufvorgang nicht nebeneinander an. Falsch eingeordnet – etwa ein Bauträgerverkauf wie ein Privatverkauf behandelt – verschiebt die gesamte Kostenrechnung.

Für die meisten deutschen Käufer einer Ferienimmobilie gilt der allgemeine ITP-Tarif. Die ermäßigten Sätze für die eigene Hauptwohnung greifen nur, wenn Wertgrenzen, Nutzung und persönliche Voraussetzungen erfüllt sind. Das ist bei einem Zweitwohnsitz auf Mallorca regelmäßig nicht der Fall.

ITP auf den Balearen: Stufentarif, nicht ein Satz auf alles

Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie von einer Privatperson fällt die ITP an. Bemessungsgrundlage ist der höhere Wert aus beurkundetem Preis und steuerlichem Referenzwert. Die Staffel (allgemeiner Tarif):

Jede Stufe gilt nur für den Teilbetrag in dieser Stufe. Der Spitzensatz lastet also nicht auf dem gesamten Kaufpreis.

Beispiel 500.000 €, Bestand, allgemeiner Tarif

Beispiel 1.500.000 €, Bestand, allgemeiner Tarif

Die ITP ist nach Beurkundung selbst zu erklären und an die ATIB zu zahlen, typischerweise innerhalb eines Monats. Wer das offen lässt, riskiert Zuschläge – unabhängig davon, ob der Notartermin „gelaufen“ ist.

Ermäßigung für die Hauptwohnung: zwei Zahlen, oft verwechselt

Seit 14. Juni 2026 (Ley 4/2026) gilt auf Mallorca und Menorca eine Zugangsschwelle von 331.859,70 €. Auf Ibiza und Formentera liegt sie höher (378.211,68 €).

Nur wenn der Immobilienwert diese Inselgrenze nicht übersteigt, kommt eine Ermäßigung überhaupt in Betracht. Der vergünstigte Satz gilt dann nicht automatisch auf den ganzen Preis, sondern regelmäßig nur bis 270.151,20 €. Der Rest wird regulär besteuert.

Für unter 36-Jährige, bestimmte Familienlagen und Schwerbehinderung gibt es weitere Absenkungen (teilweise 2 % bzw. zeitweise volle Entlastung auf den ersten Sockel). Das prüft man am konkreten Käufer, nicht am Exposé.

Für den klassischen deutschen Ferienkauf ist diese Ermäßigung meist kein Planungsfaktor. Wer sie dennoch ansetzt, ohne die Voraussetzungen zu prüfen, kalkuliert den Kauf falsch.

Neubau: IVA plus AJD

Kaufen Sie vom Bauträger den Erstverkauf einer Wohnung oder eines Hauses, zahlen Sie in der Regel:

Beispiel 500.000 € Neubau-Wohnung

Die IVA fließt über den Bauträger. Die AJD ist zusätzlich an die Steuerverwaltung zu zahlen. Ein „All-inclusive-Preis“ im Prospekt enthält das selten vollständig.

Weitere Kaufnebenkosten neben der Steuer

PostenGrößenordnungHinweis
Notaroft ca. 0,3–1 %, degressivhängt vom beurkundeten Wert und der Urkundenlänge ab
Grundbuch (Registro)oft ca. 0,2–0,6 %Eintragung auf den Käufer
Anwaltmarktüblich oft 1–1,5 % + 21 % IVA, verhandelbarPrüfung vor der Anzahlung ist der eigentliche Nutzen
NIEGebühr plus Aufwandohne NIE kein sauberer Kauf
Konto, Überweisungen, Übersetzungeneinige Hundert bis wenige Tausend Eurobei Finanzierung höher
Gutachten / Architektnach Objektbei Finca, Pool, Anbau oft unverzichtbar
Gestoríaoptionalbeschleunigt Anmeldungen, ersetzt keine anwaltliche Prüfung

Als Gesamtkorridor rechnen viele Käufer bei Bestand mit rund 10–13 % auf den Kaufpreis, bei Neubau mit Steuern um 11,5 % plus Gebühren. Das ist eine Planungsgröße, kein Festpreis.

Was in der Nebenkostenliste oft fehlt

Die teuersten Überraschungen stehen selten in der Maklerkalkulation:

Nebenkosten ohne Objektprüfung sind daher unvollständig. Die Steuerlast folgt der rechtlichen Lage des Objekts.

Ablauf: wann welche Kosten fällig werden

  1. Vor dem Reservierungsvertrag: Steuerweg ITP oder IVA/AJD feststellen, grobe Nebenkosten, Lasten und Baurecht prüfen.
  2. Arras / privater Vertrag: Anzahlung nur, wenn Rücktritts- und Prüfungsregeln klar sind. 10 % ohne Prüfung ist der häufigste teure Fehler.
  3. Vor dem Notar: NIE, Mittelherkunft, Steuerzahlweg, Schuldenfreiheit.
  4. Am Notar: Kaufpreis, oft unmittelbar danach Steuer und Eintragung.
  5. Nach dem Notar: ITP oder AJD zahlen, Grundbuch, Umschreibung Strom/Wasser/IBI, später irnr-nichtresidenten-mallorca.php.

Checkliste vor dem Angebot

Häufige Fragen

Kann ich die Nebenkosten von einem deutschen Finanzierungsplan 1:1 übernehmen?

Nein. Spanische Kaufsteuern, Zahlungsfristen und die Trennung ITP/IVA weichen ab. Bankensätze aus Deutschland ersetzen die balearische Staffel nicht.

Zahle ich als Deutscher mehr ITP als ein Spanier?

Beim allgemeinen Tarif nicht wegen der Staatsangehörigkeit. Ermäßigungen knüpfen an Nutzung, Wert und persönliche Merkmale, nicht an den Pass.

Reicht der Notar für die Kostenklärung?

Der spanische Notar beurkundet. Die Prüfung von Lasten, Baurecht und der richtigen Steuerart liegt beim eigenen Anwalt – idealerweise vor der Anzahlung.

Was kostet die laufende Haltung nach dem Kauf?

Das sind keine Kaufnebenkosten, aber sie gehören in dieselbe Rechnung: IBI, Müll, Community, bei Nicht-Residenten, später Vermögenssteuer ab bestimmten Werten.

Was wir prüfen

Vor der Anzahlung ordnen wir den Kauf steuerlich ein (ITP oder IVA/AJD), rechnen die absehbaren Abgaben am konkreten Wert und prüfen parallel Objekt, Verkäufer und Vertragslage. Die Gestaltung zweisprachiger Verträge und die Begleitung bis zur Eigentumsumschreibung folgen erst, wenn diese Rechnung und die rechtliche Lage zusammenpassen.

Laufende Steuererklärungen (Modelo 210 und ähnlich) sind eine Folgebetreuung. Sie ersetzen nicht die Entscheidung über den Kaufpreis und den Vertrag.

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Prüfung vor der Anzahlung

Stand: September 2026. Maßgeblich sind ATIB und die zum Beurkundungstag geltende Fassung des balearischen ITP-Tarifs.